Was andere Makler Ihnen über die Sanierungspflicht nicht erzählen! 

Einleitung

Die Suche nach der Traumimmobilie ist oft mit großer Vorfreude verbunden – doch wer eine Bestandsimmobilie ins Auge fasst, steht schnell vor einer überraschenden Herausforderung: gesetzlich vorgeschriebene Sanierungspflichten. Was viele Makler im Beratungsgespräch nicht ansprechen, kann beim späteren Eigentumserwerb richtig teuer werden. Dieser Beitrag beleuchtet die energetischen Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), gibt Einblicke in die aktuelle Rechtslage und zeigt, wie man mit kluger Planung Kostenfallen umgeht.

Ohne meine Kollegen:innen von andere Dienstleistern schlecht zu reden, weiß ich aus meinen eigenen Immobilienkäufen, dass diese Informationen gar nicht, oder erst auf Nachfrage erteilt werden. Daher ist es umso wichtiger diese Informationen schon beim Immobilienverkauf anzusprechen, da die Preisfestlegung die Sanierungspflicht berücksichtigen sollten. Ansonsten kann es sein, dass eine Immobilie zu einem viel zu hohen Verkaufspreis eingestellt wird und somit über Monate nicht verkauft wird. Die Immobilie ist auf dem Markt sozusagen "verbrannt", sodass die Immobilie oftmals nur durch eine deutliche Kaufpreisreduzierung verkauft werden kann. Daher sind die Informationen sowohl für Verkäufer als auch Käufer relevant. 

Was bedeutet Sanierungspflicht konkret?

Seit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 sind Käufer:innen von Altbauten gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte energetische Mindeststandards innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübernahme umzusetzen. Relevant ist der Eintrag ins Grundbuch – ab dann tickt die Uhr. Die wichtigsten Pflichtmaßnahmen umfassen: Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, sofern der Dachboden unbeheizt und nicht gedämmt ist. Austausch alter Heizkessel, z. B. Ölheizungen oder Gas-Kessel mit Konstanttemperaturtechnik, die älter als 30 Jahre sind (Brennwertgeräte sind hiervon meist ausgenommen). Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen, etwa in unbeheizten Kellerräumen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Kontrolle sind die Bezirksschornsteinfeger:innen und Bauaufsichtsbehörden.

Die Rolle des GEG und politische Perspektiven

Die aktuelle Version des Gebäudeenergiegesetzes setzt klare Fristen und technische Vorgaben, doch politische Veränderungen könnten in Zukunft zu Anpassungen führen. Die derzeitige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat bereits angekündigt, das GEG zu reformieren. Im Gespräch ist eine stärkere Fokussierung auf CO₂-Einsparungen anstelle detaillierter Einzelvorgaben. Erste Entwürfe für ein neues Gesetz könnten bereits im Sommer 2025 vorgelegt werden – doch wer heute kauft, muss sich weiterhin nach dem bestehenden GEG richten.

Und das geht unmittelbar mit der Sanierung einher. Aber Sanierung ist nichts schlechtes, sondern hebt den Wert der Immobilie, spart Ressourcen und ist nachhaltiger. 

Sanieren lohnt sich – auch finanziell

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben zunächst wie eine Belastung wirken, bieten sie mittelfristig klare Vorteile: Energieeinsparung: Eine gedämmte oberste Geschossdecke spart bis zu 10 % Heizkosten jährlich. Wertsteigerung: Häuser mit guter Energieeffizienz erzielen beim Wiederverkauf höhere Preise. Planungssicherheit: Die Zwei-Jahres-Frist erlaubt eine vorausschauende Modernisierungsplanung.

Was kostet das?

Rechne bei einem typischen Einfamilienhaus mit 20.000 bis 50.000 Euro für die Pflichtmaßnahmen – je nach Heizungsart, Dämmstandard und Bauzustand. Wer zusätzlich freiwillige Maßnahmen wie neue Fenster oder Fassadendämmung plant, kann leicht das Doppelte investieren müssen. Ohne Heizungswechsel bleiben die Kosten meist im überschaubaren Rahmen.

Oftmals können einfachere Arbeiten, wie die Dämmung der Kellerdeckes oder des Dachgeschosses, in Eigenregie durchgeführt werden, sofern man nicht zwei komplett linke Hände hat! 

Fördermittel nutzen

Ein oft unterschätzter Vorteil: Der Staat unterstützt viele Maßnahmen. So gibt es über die KfW bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch (Programm 458). Auch das BAFA bezuschusst Dämmmaßnahmen und technische Optimierungen. Wichtig: Förderanträge müssen vor der Beauftragung von Handwerker:innen gestellt werden!

Nutzen Sie zudem noch das Cash-Back-Programm von GoGreenMakler, indem Sie 30% der Maklerprovision zurück erstattet bekommen, sofern Sie eine nachweis durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt haben. 

Fazit

Viele Käufer unterschätzen die gesetzlichen Sanierungspflichten – oder erfahren davon erst nach dem Notartermin. Dabei lässt sich mit guter Vorbereitung, kompetenter Energieberatung und der Nutzung staatlicher Förderungen viel Geld sparen und langfristig der Wert der Immobilie sichern. Wir vermitteln Sie gerne an die entsprechenden Fachstellen, damit Sie eine umfassende Sanierungs- und Finanzierungsplanung erhalten. Zudem vermitteln wir Sie gerne in dem großen Handerwerk:innen-Netzwerk, damit eine schnelle Sanierung möglich ist. 

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Foto von Patrick Hindrichs

Patrick Hindrichs
GoGreenMakler

Unterschrift von Patrick Hindrichs

Literaturverzeichnis

  • Immoscout24. (2025). Was du über die Sanierungspflicht beim Kauf
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2025). Gebäudeenergiegesetz (GEG), Fassung 01.01.2024.

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