Immobilienverkauf bei Scheidung – So vermeiden Sie Streit, Zeitverlust und Wertverlust

Einleitung

Eine Scheidung ist ein emotionaler Ausnahmezustand. Neben verletzten Gefühlen und neuen Lebenswegen steht oft eine besonders schwierige Frage im Raum: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Das Eigenheim, einst Symbol für Verbundenheit und Zukunft, wird plötzlich zur Belastung und kann insbesondere zur finanziellen Herausforderung werden. 

Viele unterschätzen, wie komplex die rechtliche, steuerliche und finanzielle Situation beim Immobilienverkauf in der Trennung ist. Streitigkeiten, Verzögerungen und Verluste sind oft die Folge. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben – und warum es wichtig ist, professionell begleitet zu werden.

1. Die rechtliche Ausgangslage: Wer darf was entscheiden?

Stehen beide Partner im Grundbuch, sind sie rechtlich gleichgestellt. Das bedeutet: Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Belastung dürfen nur gemeinsam getroffen werden. Ohne eine Einigung ist ein Verkauf nicht möglich. Und genau an dieser Stelle gilt es auch für Immobilienmakler, als Vermittler die richtigen Töne zu treffen und zwischen den Parteien zu vermitteln. GoGreenMakler versteht sich auf eine sensible und vertrauensvolle Gesprächsführung um die beste Lösung für alle Parteien zu schaffen. 

2. Lösungswege im Überblick

Verkauf an Dritte

  • Der gängigste und vermutlich einfachste Weg: Die Immobilie wird auf dem freien Markt verkauft und der Erlös geteilt. Voraussetzung: Einigung über den Preis und Verkaufszeitpunkt. 

Übernahme durch eine Partei

  • Eine der beiden Parteien kauft den anderen aus. Dafür muss der Marktwert durch ein neutrales Gutachten bestimmt werden. Dieses Gutachten ist durch zugelassenen Gutachter erfolgen. Es folgt eine notariell beurkundete Eigentumsübertragung und meist eine Umschuldung bei der Bank, die oftmals mit einer neuen Finanzierung einhergeht. 

Vermietung auf Zeit

  • Eine oft unterschätzte Lösung: Beide Parteien behalten die Immobilie und vermieten sie. Diese Variante erfordert allerdings klare Vereinbarungen zur Verwaltung, Nutzung und Aufteilung der Mieteinnahmen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand mit der Kapitalanlage und der Fremdfinanzierung durch einen Mieter kann die Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden. 

3. Bestehende Kredite: Wer haftet weiter?

Auch wenn nur einer weiter in der Immobilie lebt, haften beide Kreditnehmer:innen gegenüber der Bank – solange keine Umschuldung oder Löschung aus dem Darlehensvertrag erfolgt. Eine Trennung allein führt nicht zu automatischer Entlastung. Daher sollte bei Verkauf der Immobilie an eine Partei auch eine Umschuldung durchgeführt werden, damit eine klare und endgültige Trennung der Vermögenswerte geschaffen wird. 

4. Steuerliche Aspekte

Der Verkauf einer Immobilie unterliegt der Spekulationsfrist: Wird ein Objekt innerhalb von 10 Jahren nach Kauf verkauft und nicht durchgehend selbst genutzt, fällt Spekulationssteuer an. Eine steuerliche Beratung ist hier essenziell und wird seitens GoGreenMakler auch zu geraten. Dieser Fall kommt insbesondere in Betracht, wenn die gemeinsame Immobilie als Kapitalanlage weiterhin in dem Besitz beider Parteien bleibt. 

5. Emotionale Belastung – ein unterschätzter Faktor

Häufig sind emotionale Spannungen das größte Hindernis für eine sachliche Entscheidung. Insbesondere weil Schuldzuweisungen, Ärger und sonstige Beziehungsprobleme wieder aufgewühlt werden. Eine klare und finale Trennung und ein Abschließen mit der Vergangenheit schafft den Raum, um in die Zukunft schauen zu können. GoGreenMakler geht hierbei sensibel auf ihre Bedürfnisse ein, vermittelt zwischen den Parteien und schafft eine vertrauensvolle Atmosphäre. 

Fazit

Ein Immobilienverkauf im Scheidungsfall ist ein komplexer Prozess, der rechtliche, finanzielle und emotionale Aspekte miteinander verbindet. Ohne professionelle Unterstützung kann es zu teuren Fehlern, langwierigen Auseinandersetzungen oder drastischen Wertverlusten kommen.

Mit GoGreenMakler haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen versteht, sondern auch mit Fingerspitzengefühl agiert. Wir begleiten Sie diskret, lösungsorientiert und mit einem klaren Blick auf das Wesentliche. Zudem vermitteln wir an auch gerne an die entsprechenden Experten, sodass Sie sich vollkommen zurücklehnen können. 

Wir möchten daraufhinweisen, dass GoGreenMakler für Nachhaltigkeit steht– auch in Krisensituationen. Mit unserem einzigartigen Modell fördern wir mit 30 % unserer Maklerprovision ökologische und soziale Projekte – oder zahlen diesen Anteil im Rahmen des CashBack-Programms an Sie zurück, wenn Sie Ihre neue Immobilie energetisch sanieren.

Wir helfen Ihnen, aus der Krise einen Neuanfang zu machen – mit Klarheit, Fairness und Verantwortung.

Foto von Patrick Hindrichs

Patrick Hindrichs
GoGreenMakler

Unterschrift von Patrick Hindrichs

Literaturverzeichnis

  • Bundesministerium der Justiz (2024). BGB §§ 741ff., 1361a, 1568a.
  • Stiftung Warentest (2024). Scheidung und Immobilie – So geht’s ohne Streit.
  • Eigene Recherchen & Erfahrung von GoGreenMakler (2025).

www.GoGreenMakler.com – © Patrick Hindrichs, 2025 – Alle Rechte vorbehalten.